Hier einsteht ein Zeitstrahl aller wesentlichen Ereignisse bei der Einführung der Verfassung des Großherzogtums in 1820.
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Am 16. November 1814 richteten die Kleinstaaten auf dem Wiener Kongress eine von ihren Vertretern, darunter der hessische Gesandte Johann Freiherr von Türckheim, unterzeichnete Erklärung an die Vertreter Österreichs und Preußens.
Es beginnt die zweite Herrschaft Napoleons in Frankreich. Diese bezeichnet man als Herrschaft der Hundert Tage. Dadurch werden die Verhandlungen auf dem Wiener Kongress unter Druck gesetzt.
(10.06.1815 Unterzeichnung)
Die Bundesakte wurde auf dem Kongress zu Wien verabschiedet und von den 39 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Darin enthalten war Artikel 13, der die Einführung einer landständischen Verfassung von allen Mitgliedsstaaten verlangte.
Der endgültige Sieg über Napoleon und das Ende seiner Herrschaft in Europa. Er dankt am 22.06. endgültig ab und begibt sich ins Exil auf St. Helena, wo er 05.05.1821 stirbt.
Fürst Wilhelm von Solms-Braunfels verfasste zusammen mit 13 weiteren Standesherren ein Gesuch an den Großherzog mit dem Wunsch, dass eine Standesvertretungsversammlung eingeführt wird.
Als erster Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes erhält das Großherzogtum Sachen-Weimar-Eisenach eine Verfassung.
Anlässlich der 4. Jahrestag der Völkerschlacht in Leipzig und 300 Jahre Reformation haben sich Studenten und einige Professoren getroffen und für einen Nationalstaat und eine Verfassung protestiert.
(Das genaue Datum ist nicht bekannt. Man spricht nur vom Anfang November)
Zusammen mit gleichgesinnten Mitstreitern sammelten Beck über 1000 Unterschriften, um eine vertragsweise Einführung einer ständischen Verfassung zu fordern. Damit ist er zum Sitz der Bundesversammlung in Frankfurt gefahren.
Hessischer Bundestagsgesandte Harnier bekommt Anweisungen Beck darüber zu informieren, dass die Arbeit an einer Verfassung schon seit einer geraumen Zeit im Gange sei.
Für die Verwaltung der gestiegenen Schulden der Gemeinden in Oberhessen wurde eine Schuldentilgungsanstalt eingeführt. Die daraus entstandene Empörung führte zu Protestversammlungen, die als „wilde Landtage“ bezeichnet wurden.
Große Versammlung mit ca. 200 Abgeordneten in Zwingenberg, an der auch Beobachter aus Oberhessen teilnahmen.
Die Großherzoglich Hessische Zeitung veröffentlichte die Bekanntmachung, dass eine Verfassung für das Großherzogtum spätestens im Mai1820 eingeführt werde.
Vier Ausschussmitgliedern der Zwingenberger-Versammlung unter Führung des Michelstädter Stadtschultheißen Georg Heinrich Bogen überreichten dem Großherzog Ludewig I. eine Denkschrift und das Zwingenberger Protokoll.
Der Burschenschaftler Karl Ludwig Sand tötet den Schriftsteller und russischen Staatsrat August von Kotzebue. Dieses Ereignis änderte die Bereitschaft des Großherzogs für Zugeständnisse. Am 01.04.1819 die ersten Verbote gegen weitere Versammlungen.
Anweisung des Fürsts von Metternich
Eine gemeinsame Ausarbeitung einer neuen Verfassung wird zur Erleichterung von Minister von Grolman durch Preußen und Österreich verhindert. Die Verhandlungen gerieten ins Stocken.
Der Großherzog ersetzt seinen Staatsminister Freiherrn v. Lichtenberg durch den Juraprofessor und Kanzler der Landesuniversität Gießen Dr. v. Grolman. Er übernimmt ab jetzt die Verantwortung für die Ausarbeitung der Verfassung.
In Michelstadt rief Amtsverweser Georg Bogen offen zur Steuerverweigerung auf. Eine Militäreinheit ritt am 16.09.1819 in die Stadt, um den Rädelsführer zu verhaften. Bürgerwehren verhinderten zunächst die Verhaftung, stellten sich dann aber freiwillig.
Die Ermordung von Kotzebue führte zu einem Zusammenkommen der Minister aus den einflussreichsten Staaten des Deutschen Bunds in Karlsbad, um Maßnahmen zur Eindämmung der demagogischen Umtriebe auf deutschem Gebiet zu beschließen.
Die Beschleunigung der Verfassungsgebung schien der hessischen Regierung dann doch die bessere Lösung, um die Lage zu entspannen. Knapp zwei Monate vor dem angekündigten Einführungsdatum verkündete Ludwig I. die Unterzeichnung des Verfassungsedikts.
Einige der gewählten Abgeordneten verweigerten den Eid. Dadurch versuchten sie die Anerkennung des Edikts zu verhindern. Minister von Gagern und K. C. Eigenbrodt könnten aber einen Kompromiss erzielen. Somit eröffnete sich der erste hessische Landtag.
Staatssekretär Hofmann ließ eine Regierungserklärung im Landtag vor, die eine Neufassung der Verfassungsurkunde mit allen Nachbesserungen versprach. Geleitet von Präsident Eigenbrodt und Minister du Bos du Thil wurde die Ausarbeitung fortgeführt.
Im Dezember war es endlich soweit. Großherzog Ludwig I. erhielt von Minister Grolman die endgültige Fassung der ausgearbeiteten Verfassung und unterzeichnete sie. Die Urkunde wurde am 21. Dezember 1820 im Landtag von Grolman überreicht und verkündet.