Graf Franz zu Erbach-Erbach gehörte zu den Standesherren und engagierte sich nach der Mediatisierung seines Herrschaftsgebiets im Jahr 1806 für die Rechte der Standesherren im Großherzogtum Hessen. Im Jahr 1816 unterzeichnete er eine Bittschrift an Großherzog Ludewig I. von Hessen, in der er zusammen mit anderen die Einberufung einer Ständeversammlung forderte. Nach Einführung der landständischen Verfassung im Jahr 1820 gehörte er der Ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen an. 29.10.1754 Erbach (Odenwald), † 8.3.1823
Vater: Erbach-Erbach, Georg Wilhelm Graf zu, * Fürstenau 19.7.1686, † Wiesbaden 31.5.1757, Stifter der Linie Erbach-Erbach Mutter: Wild- und Raugräfin zu Dhaun und Kyrburg, Leopoldine* Sophie Wilhelmine, 1731–1795, Tochter des Wild- und Rheingrafen Karl Walrad Wilhelm zu Grumbach und der Juliane Gräfin von Prösing und Limpurg Partner: 1. Leiningen-Dagsburg, Charlotte Luise* Polyxena Prinzessin zu, (⚭ Dürkheim 1.9.1776) 1755–1785, Tochter des Karl Friedrich Wilhelm Graf zu Leiningen-Dags Burg, 1724–1807, und der Luise Gräfin zu Solms-Rödelheim und Assenheim, 1736–1803 2. Wartenberg, Charlotte* Luise Polyxene Gräfin von, (⚭ Dürkheim 8.1785) 1755–1844, Witwe des Friedrich August Grafen zu Erbach-Fürstenau, 1754–1874, Tochter des Friedrich Karl Grafen zu Wartenberg, † 1784, und der Caroline Gräfin zu Leiningen-Dagsburg-Hartenburg
Graf Franz I. zu Erbach-Erbach verkörperte den Typus des "patriarchalischen Stillebens" im Sinne des Standesherren. In ländlicher Zurückgezogenheit widmete er sich vornehmlich der Jagd, dem Forstwesen sowie seinen kunsthistorischen Sammlungen. Politisch ließ er sich dem gemäßigten Konservatismus zuordnen und betrachtete sich als "vermittelnde Potenz" zwischen Fürst und Volk. Sein Engagement für eine repräsentative Verfassung im Großherzogtum Hessen belegt seine Loyalität gegenüber dem Fürstenhaus und seine gleichzeitige Verantwortung für das Wohl der Landstände. Dabei vertraute er auf die Weisheit des Landesherrn und erachtete die Ständevertretung als notwendiges Gegengewicht zu extremen politischen Tendenzen.
Im Jahr 1816 beteiligte er sich an der Bittschrift zur Einberufung der Stände des Großherzogtums Hessen und darüber hinaus an den Beratungen der Standesherren im Verein der Mediatisierten.
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