Carl Christian Eigenbrodt

Carl Christian Eigenbrodt fing seine politische Karriere im Herzogtum Westphalen in 1803, als dieses Teil von der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde. Nach dem Wiener Kongress leitete er die Appellations-Commission der Provinz Rheinhessen. Als Abgeordnete des 1. Landtags des Großherzogtums Hessen ist er zum Präsident der 2. Kammer gewählt worden. Im Jahr 1821 wechselte er in die Regierung des Großherzogtums als Geheimer Staatsrat im Finanzministerium.

Herkunft

Sohn des Wilhelm Ernst Eigenbrodts (1742–1806), Leutnant, Verwalter des Hofes Lauterbach bei Vöhl und Elisabeth Dorothea Henry (1750–1825) aus Bischofsheim bei Mainz

politische Neigung

Noch keine Information.

Handlungen

Noch keine Information.

  • Geboren: 20.11.1769
  • Gestorben: 11.09.1839
  • Verheiratet: Ja
  • Militärdienst: Nein
  • Beruf:
    Jurist, Beamter, Oberforstrat, Staatsrat, Abgeordneter, Verwaltungsreformer
  • Ausbildung:
    Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Rinteln und Studium der Kammeralwissenschaft an den Universitäten Gießen und Marburg
  • Mitgliedschaften:
    Gründungspräsident des ‚Landwirtschaftlichen Vereins für das Großherzogtum Hessen‘ und Gründungspräsident des ‚Historischen Vereins‘

Quellen

  • Eigenbrodt, Carl Christian, in: Hessische Biografie (https://www.lagis-hessen.de/pnd/100119646) [Letzter Zugriff: 15.07.2020]